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Mietvertrag kündigen

Wenn Du Deinen Mietvertrag von einer unserer Objekte kündigen möchtest, benötigen wir immer eine schriftliche Kündigung. Diese muss von allen Mietern, die Mietvertrag stehen unterschrieben sein.

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Beachte bitte, dass wir auch auf die Einhaltung dieser Kündigungsfrist bestehen müssen.

Wenn Du kündigst, ist es wichtig, dass wir uns abstimmen. Die Wohnung muss in einem vereinbarten Zustand zurückgegeben werden. Wie dieser Zustand ist, können wir Dir sagen. Es ist daher ratsam, wenn wir uns einmal dazu abstimmen und eine Vorabnahme durchführen.

Eventuell ist es auch möglich einen Nachmieter zu stellen. Das muss man aber immer im Einzelfall prüfen.

Schaue bei der Suche unbedingt auf unserer Seite für Vermietungen im Ruhrgebiet vorbei, wenn Du noch eine Wohnung suchst. Sofern Dein Mietverlauf positiv war, wirst Du bei Anfragen immer bevorzugt.