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Mahnung erhalten?

Wenn Du eine Mahnung von uns erhalten hast, dann stimmt etwas mit den Zahlungen nicht.

Häufige Gründe sind:

Betriebskosten Abrechnung

Wenn Du eine Betriebskostenabrechnung von uns erhältst, dann kann es sein das Du eine Nachzahlung leisten musst.

Wenn Du eine Nachzahlung leisten musst, dann erhöht sich auch automatisch die Vorauszahlung für die zukünftigen Betriebskosten Vorauszahlungen. Also musst Du hier die zukünftigen Zahlungen anpassen.

Gelegentlich werden Mieten zu spät bezahlt.

Beachte bitte, dass Deine Miete spätestens bis zum dritten Tag im Monat bezahlt sein muss. Wenn Du das nicht schaffst, dann melde Dich vorher bei uns – zum Beispiel über das Kontaktformular. Dann erhältst Du auch keine Mahnung und musst keine Mahngebühren bezahlen. Wir wissen vorher Bescheid und können das dem Eigentümer mitteilen. Auch werden dann alle weiteren Schritte gestoppt. So wird es nicht dem Anwalt und Gericht übergeben und Du erhältst keine negativen Einträge in die SCHUFA.

Wenn Du die Miete vom Sozialamt, JobCenter, Rentenkasse oder ähnliche Behörden erhältst kann es sein das Du dort Auflagen hast, die Du nicht erfüllt hast. Bei einigen Behörden muss man alle sechs Monate einen Neuantrag oder Folgeantrag stellen. Es gibt auch Behörden wo man sich regelmäßig melden muss. Bei einigen Behörden muss man aktiv bei bestimmten Angelegenheiten mitarbeiten. Solltest Du hier von etwas versäumt haben, kann es sein das die Behörde die Mietzahlungen kürzt oder sogar einstellt. Nimm bitte ganz dringend mit Deinem Sachbearbeiter Kontakt auf, um hier schnell eine Klärung zu erhalten.

Beachte bitte, dass wir immer gezwungen sind die Miete zu erhalten. Solltest Du zwei Monatsmieten nicht bezahlt haben sind wir gezwungen eine fristlose Kündigung auszusprechen.

In allen fällen hilft es aber, wenn Du Dich bei uns meldest und wir eine Lösung gemeinsam suchen.